Zeltvermietung

Infos zum Zelt

Unser Zelt kann Ihnen bis zu 160 Sitzplätze bieten je nach Grösse, und kann 6 mal 26.2 m gross sein. Auch besteht noch die Möglichkeit einen Küchenanbau bis 9m anzubauen, der noch zusätzliche 3m auf einer Seite benötigt.

Mietanfrage Zelt

Allgemeine Vertragsbestimmungen

  • 1. Der Mieter erkennt mit Vertragsabschluss diese allgemeinen Vertragsbedingungen an. Abweichende Bedingungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
  • 2. Die Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende (Donnerstag bis Montag). Die Miete ist spätestens bei Lieferung ohne Abzüge zu bezahlen.
  • 3. Der Mieter verpflichtet sich, mind. 6Helfer für den Auf-und Abbau zu stellen. Der Aufbau erfolgt nach Möglichkeit Werktags nach Arbeitsschluss.
  • 4. Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Zudem darf es nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zu einem anderen Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden. Das Zelt und allfälliges Mobiliar unterstehen während der Mietdauer der Aufsichts-und Sorgfaltspflicht des Endkunden.
  • 5. Das Mietmaterial ist nicht gegen Diebstahl, Beschädigungen durch den Mieter oder durch Dritte (Vandalismus), Elementarschäden (Feuer, Wasser, Wind etc.) versichert. Für Haftpflichtansprüche, die aus nicht fachgerechten Aufrichten des Festzeltes entstehen, haftet der Festveranstalter bzw. Mieter. Der notwendige Versicherungsschutz (Anlassversicherung) ist Sache des Mieters. Je nach Bauplatz müssen die Mietobjekte ab Aufbau bis zum Abbau bewacht werden. Die Kosten für diesen Aufwand und eventuell notwendige Versicherungen hat der Mieter zu tragen. Beschädigungen sind uns unmittelbar anzuzeigen.
  • 6. Bei aufkommendem (mässigem bis starkem) Wind sind die Seitenwände sofort rundherum zu schliessen.
  • 7. Sturmsicherungen nur mit Gewichten sind nicht zulässig.
  • 8. Das Zelt ist nicht für Schneelast gerechnet. Der Mieter hat für ausreichende Beheizung bei Schneefall zu sorgen.
  • 9. Das Zelt ist wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht.
  • 10. Auf-und Abbau erfolgen nur durch uns, mit uns bzw. unter unserer Aufsicht.
  • 11. Zelt und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Bei Scheinwerfern, Lampen und anderen Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden, auch nicht mit Klebeband. Färbung oder Anstrich unseres Materials ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden die anfallenden Reinigungskosten weiterverrechnet.
  • 12. Die kantonalen feuerpolizeilichen Weisungen, insbesondere für Dekoration, Gasheizung, Rauchzeugresten, etc., sind zwingend zu beachten. Weisungsblätter sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
  • 13. Der Mieter kann vom Vertrag grundsätzlich nicht zurücktreten, ohne ersatzpflichtig zu werden, d.h. 30 % der Auftragssumme werden für Bearbeitung- und Reservierungskosten berechnet.
  • 14. Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Olten anerkannt

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